Tierschutz
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Tierschutz

Die Aufzucht, Betreuung und Handhabung der Tauben erfordert spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Möglichkeiten der artgerechten Haltung.

§ 3 Tierschutzgesetz

Es ist verboten einen Tier Leistungen abzuverlagen, denen es nicht gewachsen ist.

Unsere weißen Brieftauben sind extra gezüchtet und von uns bis 100 km trainiert, dies heißt sie werden von uns privat zu fest gelegten Auflassplätzen gefahren und dann bei günstiger Witterung aufgelassen.
So werden sie langsam an das Zurücklegen von größeren Entfernungen gewöhnt.

Nach dem Aufsteigen fliegen sie einige Orientierungsrunden und kehren dann sofort zu ihrem heimatlichen Taubenschlag zurück