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Verbandsmitteilung vom 16

Verbandsmitteilung vom 16.02.2006

Vorsorgemaßnahmen gegen die Geflügelpest (Vogelgrippe)

 

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die ursprünglich für den 20.02.2006 vorgesehene generelle Aufstallungspflicht für Geflügel nun auf den 17.02.2006 vorgezogen.

 

Diese Aufstallungspflicht gilt jedoch nicht für Brieftauben!

 

Brieftauben werden nämlich vom maßgeblichen Verordnungstext ausdrücklich ausgenommen. Sie zählen nicht zum "Geflügel" im Sinne des § 1 der aktuellen vom Bundes-Landwirtschaftsministerium erlassenen Aufstallungsverordnung. Zum "Geflügel" gehören hiernach nur "Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse".

 

Brieftauben sind im Zusammenhang mit der Geflügelpest privilegiert, da sie nach bisherigem Stand der Wissenschaft für diese Tierkrankheit nicht empfänglich sind.

Dies hat uns das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in einer ergänzenden Mitteilung zu den aktuellen Vorsorgemaßnahmen gegen die Geflügelpest bestätigt. Wörtlich heißt es in dem Schreiben des Ministeriums vom 15.02.2006: Auf einer Bund-Länder-Referentensitzung im BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Unterzeichner) unter Beteiligung des FLI (Friedrich-Loeffler-Institute, der Unterzeichner) wurde ergänzend festgelegt, dass dies (die Aufstallungspflicht, der Unterzeichner) nicht für Brieftauben gilt. Auch der in der Türkei festgestellte HPAI-Einzelnachweis bei einer Taube ergebe keine andere Risikobewertung.

  

Brieftauben darf daher auch weiterhin Freiflug gewährt werden.

 

Horst Menzel

- Präsident -